Privatgutachten

In allen technischen Bereichen führt die derzeit hohe Entwicklungsgeschwindigkeit zu höherem Komfort, aber auch zu einem Defizit in der Ausbildung von Fachleuten. Die Folge sind Anlagen mit Mängeln, Schäden oder fehlerhaften Funktionen.

Kommt es deshalb zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Anlagenersteller als Auftragnehmer und dem Auftraggeber, in der Regel Bauherren, (Kauf-)Eigenheim-Erwerber oder Wohnungseigentümer, interessieren die Fragen

  • welche Ursachen der Mangel oder der Schaden hat
  • wie sich diese beseitigen lassen
  • wie hoch die Kosten für die Beseitigung sind
  • wer für den Mangel oder den Schaden verantwortlich ist.
  • Der Auftraggeber will sich qualifiziert informieren und sucht eine sichere Grundlage für etwaige Ansprüche.

    Der Auftragnehmer will sich entscheiden, ob er die Ansprüche des Auftraggebers ablehnen oder erfüllen soll.

    Eine Partei, der Auftraggeber oder der Auftragnehmer, beauftragt deshalb ein Privatgutachten, welches Grundlage sein kann für Klageerhebung, Klageerwiderung oder für die Beantragung eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens.

    Der geschäftsführende Gesellschafter unseres Unternehmens, Herr Dipl. Ing. Dieter Beyer, ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer für Unterfranken für das Installateur- und Heizungsbauer- Handwerk. Somit können unabhängig und unparteiisch für Anlagen der

  • Wärme- und Kältetechnik
  • Lüftungs- und Klimatechnik
  • Wasser- und Abwassertechnik
  • Druckluft- und Gasetechnik
  • Feuerungs- und Heizöllagertechnik
  • Regelungs- und Steuerungstechnik
  • Gebäudeautomation

  • qualifizierte Gutachten erstellt werden.

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