Beratung zur Trinkwasserhygiene
Es wird geschätzt, daß in der Bundesrepublik Deutschland jährlich bis zu
5.000 Menschen
durch Krankheitserreger aus dem Trinkwasser sterben.
Um die Bildung der Krankheitserreger und deren Infektion zu bekämpfen gilt seit dem 1.1.2002
eine neue
Trinkwasserverordnung.
Jetzt gelten die Anforderungen der Trinkwasserverordnung bis zur Zapfstelle (Wasserhahn).
Der Hausbesitzer oder der Betreiber des Gebäudes ist verantwortlich daß die Qualität des
Trinkwassers in der Wasserinstallation nicht verändert wird.
Was bedeutet das in Bezug auf:
- Verkeimungsgefahr und Legionellenprobleme
- Einsatz der Regenwassernutzung
- Pflege und Wartung
- Einsatz von geprüften Materialien und Armaturen?
Trinkwasser ist alles Wasser, welches zum Trinken, Kochen, Waschen und zur Körperpflege
eingesetzt wird.
- Die Trinkwasser-Installation darf nur unter Beachtung gesetzlicher oder behördlicher
Vorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert
und unterhalten werden
- Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das
Wasserversorungsunternehmen oder ein zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen.
Dies betrifft auch Wartung und Instandsetzung
- Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend den
anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind und die entsprechende Prüfungen besitzen
- Entnahmestellen (z. B. Wasserhähne) müssen nach Inbetriebnahme einer regelmäßigen
und ausreichenden Nutzung unterliegen
- Die Kaltwassertemperatur sollte dauerhaft überall kleiner 20° Celsius sein
- Feuerlöschanlagen "Nass" sind von der Trinkwasserleitung zu trennen, da sie
nicht hygienisch sicher betrieben werden können
Welche Krankheitserreger treten im Trinkwasser auf?
In der Kaltwasserleitung sind Fäkalindikatoren wie Escherichia coli, Coliforme
Bakterien, Enterokokken und Kontaminationen durch Pseudomonaden wie Pseudomonas
aeruginosa von Bedeutung.
In der Warmwasserleitung können innerhalb bestimmter Temperaturbereiche
spezifische Besiedelungen mit Keimen auftreten. Zu nennen sind atypische Mykobakterien
und die Legionellen wie Legionella pneumophila.
Die Legionellen werden in der Presse oft "Killerbakterien" genannt. Bis heute sind
von diesen Bakterien mehr als 35 Arten und 50 Untergruppen entdeckt worden.
Durch Legionellen ausgelöste Krankheiten:
- Legionellenpneumonie ("Legionärskrankheit")
- schwere, atypische Lungenentzündung mit oft tödlichem Verlauf
- 25 bis 30% der Erkrankten benötigen Intensivtherapie
- immer antibiotische Therapie notwendig
- 2 bis 10 Tage Inkubationszeit
- gefährdet sind Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Pontiac-Fieber
- hochfiebrige, spontan auftretende Infektion ähnlich einer Grippe, ebenso spontane Abheilung
- hohe Befallsrate
- 5 bis 66 Stunden Inkubationszeit
Die Legionellen vermehren sich bevorzugt im Temperaturbereich von 30°C bis 45°C
und können auch bei hohen Temperaturen im Biofilm der Rohrleitung überleben.
Biofilme bestehen aus Zellen von Bakterien, Pilzen, Algen und extrazellulären Schleimen,
die auch von Metall- und Mineralablagerungen durchsetzt sein können.
Deshalb ist es erforderlich, daß tiefe Biofilme sich nicht bilden können.
Wir beraten Sie, wie dies bei Ihrer Trinkwasseranlage zu erreichen ist, denn Patentrezepte
aus dem Schulbuch gibt es hierfür nicht.
Beugen Sie vor und lassen Sie eine Risikoanalyse von uns erstellen. Unsere Vorgehensweise:
- Erstellen einer umfassenden Dokumentation der Trinkwasseranlage in Plänen
- Feststellung kritischer Bereiche
- Festlegung von deskriptiven Kontrollpunkten
- Installation spezieller Entnahmearmaturen an den Kontrollpunkten
- Aktivierung des Wasserverbrauchs an allen Zapfstellen
- Mikrobiologische Untersuchungen der Wasserqualität
- Festlegung des Sanierungsbedarfs
- Bei Sanierungsbedarf: Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes
Bei bereits kontaminierten Anlagen in
- Hotels
- Wohnheimen
- Altenheimen
- Sanatorien
- Krankenhäusern
muß eine konstante, hygienisch sichere Betriebsführung angestrebt werden mit einem
schlanken Wasserleitungssystem.
Desinfektionsmaßnahmen (thermisch oder chemisch) sind grundsätzlich nicht zielführend,
da sie die Ursachen der Keimbesiedelung nicht beseitigen können.
Eine Desinfektion muß in jedem Einzelfall vor Ort von einem Sachverständigen beurteilt
und begleitet werden.