Beratung zum Schallschutz

Im letzten Jahrtausend sind die Ansprüche an den Schallschutz im Wohnbereich wie im Arbeitsbereich stetig gestiegen. Der Schallschutz hat eine große Bedeutung für die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit des Menschen.


Was ist Schall?

Als Schall werden mechanische Schwingungen materieller Teilchen eines Mediums um eine gewisse Mittellage in dem durch das menschliche Ohr wahrnehmbaren Frequenzbereich bezeichnet. Auf seinem Ausbreitungsweg kann Luftschall zum Körperschall und Körperschall zum Luftschall wechseln. Das menschliche Ohr empfindet aber nur den Luftschall. Die Frequenz einer Schwingung ist ein Maß für die Geräusch- bzw. Tonlage, also hoch oder tief.

Der Schalldruck ist das Maß für laut oder leise.

Angaben zum Geräusch bzw. zum Lärm sind nur dann eindeutig, wenn



Geräuschbewertung mit dem Schallpegelmesser

Der Schalldruckpegel wird in Dezibel (dB) gemessen, es handelt sich hierbei um den auf den Hörschwellendruck bezogenen Schalldruck.

Wie die Erfahrung zeigt, kann das Geräusch einer Schallquelle von verschiedenen Menschen zu gleicher Zeit am gleichen Ort abweichend beurteilt werden.

Die handelsüblichen Schallpegelmesser nehmen die Oktavbandanalyse auf und führen eine "A-Bewertung" für die einzelnen Frequenzen durch. Danach werden die so korrigierten Pegel logarithmisch addiert und als Einheitswert in dB(A) zur Anzeige gebracht.



Schallschutz im Wohnungsbereich

Die Realisierung des Schallschutzes in den schutzbedürftigen Räumen

ist eine wesentliche Aufgabe des Architekten bei der Grundrißgestaltung und der Festlegung der Installationswände. Der Fachplaner sucht die geeigneten Installationssysteme für Heizungsanlage und Sanitäreinrichtungen aus. Schließlich ist die Aufgabe des Installationsunternehmens die praxisgerechte Umsetzung am Bau.

Bei Einfamilienhäusern hat der Bauherr zwar den Anspruch auf einen Mindestschallschutz, welcher aber nur die Körperschallentkoppelung der Systeme und den Einsatz von schallgedämmten Rohrleitungen beinhaltet.

Im Mehrfamilienwohnhaus wird dagegen die Einhaltung der Schallschutznorm DIN 4109 geschuldet. Hier beginnt das eigentliche Problem eines Interessenkonflikts zwischen den Erwerbern von Eigentumswohnungen, welche den Wunsch nach größtmöglicher Ruhe haben, und den Verkäufern bzw. den Erstellern von Mehrfamilienwohnhäusern, welche die Baukosten niedrig halten wollen.

Ausgeschrieben wird der Standard-Schallschutz nach DIN 4109/A 1, aber bei der Abnahme wird der erhöhte Schallschutz gefordert.

Hier gilt folgende Regel:

Wird aber der erhöhte Schallschutz nach VDI 4100 oder E DIN 4109-10 vereinbart um den Komfort der Wohneinheiten zu erhöhen, dann ist besonderes Know-How gefordert. Es muß insbesondere geprüft werden, ob eine Realisierung durchführbar ist.

Die Beratung durch einen Sachverständigen ist hier dringend zu empfehlen. Es obliegt dann seiner Entscheidung, ob auch ein Akustiker als Sonderfachmann eingeschaltet werden muß.

Bei der Beratung prüft der Sachverständige auch, ob die schalltechnischen Eingungsnachweise für die einzubauenden Produkte vorliegen.



Schallschutz im Arbeitsbereich

Neben den Anforderungen nach DIN 4109 A 1 für Büros und Seminarräume gibt es auch Anforderungen für Arbeitsräume jeder Art.

Bei einem Beurteilungspegel von 85 dB(A) und mehr sowie dauernder Einwirkung von Lärm, besteht für einen beträchtlichen Teil der betroffenen Personen die Gefahr einer Gehörschädigung.

Geräusche, bei denen Frequenzen über 1000 Hz vorherrschen und schlagartige Geräusche hoher Intensität (Impulslärm) sind für das Gehör besonders gefährlich.

Lärmarbeiten kommen in vielen Gewerbezweigen vor, besondern vielfältig und häufig in der Metallbe- und -verarbeitung, an Motoren- und Turbinenprüfständen, Kompressoren, bei der Holzbearbeitung, an Druckereimaschinen, an Flaschenabfüllanlagen, in Maschinenräumen und im Bergbau.

Wir beraten Sie bei der Auswahl von Maßnahmen zur Verhinderung der Schallweiterleitung, zur Schalldämmung und zur Schalldämpfung.

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