Beratung zum Brandschutz
Wir beraten bei der Planung, Ausführung, Abnahme, Sanierung, bei notwendigen
Modernisierungen, und bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten.
Unsere Schwerpunkte im baulichen und anlagentechnischen Brandschutz:
- Leitungsanlagen für Druckluft, Gase, Heizung, Wasser, Abwasser,
Prozessfluide, Elektroenergie, Meß- und Regeltechnik sowie
Datenkommunikation.
- Kanäle und Rohrleitungen für Be- und Entlüftungsanlagen,
Klimaanlagen und Prozeßlufttechnik
- Läger für brennbare Flüssigkeiten und Gase
- Rauch- und Wärmeabführung
- Druckbelüftung von Treppenhäusern und Rettungswegen
- Feuerlöschanlagen durch Hydranten, Sprühwasser und
Behälterberieselung
Wir verstehen uns als Dienstleister für Architekten, Planer, Installationsunternehmen,
Gebäudebetreiber und Bauverwaltungen, welche für die Anordnung, Errichtung, Änderung und
Instandhaltung von baulichen Anlagen verantwortlich sind.
Strafgesetzbuch StGB, § 319
"Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks
gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben
eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft."
Bauaufsichtlich eingeführt ist die Brandschutznorm DIN 4102, die Leitungsanlagen-Richtlinie
(LAR oder RbALei) und die Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR). Damit sind die Mindestanforderungen
des öffentlichen Baurechts festgelegt.
Die anerkannten Regeln der Technik können über die Mindestanforderungen hinausgehen.
Zivilrechtlich wird eine Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt
der Abnahme geschuldet.
Was ist zu verstehen unter
- Baulichem Brandschutz?
- Minimierung des Brandrisikos durch entsprechende Auswahl der Baustoffe
- Konstruktive Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung von Feuer und Rauch
- Anordnung von sinnvollen Rettungswegen, damit Personen im Brandfall das Gebäude sicher
und in kürzester Zeit verlassen können
- Anlagentechnischem Brandschutz?
- Geeignete Maßnahmen zur Abschottung von Leitungen und Luftkanälen in Wänden und
Decken, damit sich Feuer und Rauch über einen bestimmten Zeitraum nicht in andere, d.h.
benachbarte, darunter- oder darüberliegende Gebäudeteile oder Nutzungseinheiten ausbreiten
können
- Anlagentechnik zur Rauch- und Wärmeabfuhr sowie zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen
- Anlagentechnik zur vorbeugenden Temperaturbegrenzung von Behältern und Apparaten